Mit der Errichtung des Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz“ und dem Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz schaffen die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen wichtige Voraussetzungen für den Neuaufbau in den Flutgebieten. Dazu erklärt Dr. Bernhard Braun, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Der Neuaufbau in den Flutgebieten muss zügig vorangehen. Die konkreten Bedürfnisse der Menschen vor Ort müssen dabei Priorität haben. Niemand darf in diesem Winter in einer verschimmelten Wohnung wohnen müssen oder ohne beheizbaren Wohnraum sein. Deshalb brauchen wir jetzt schnelle Lösungen für die Menschen. Mit der Errichtung des Sondervermögens sorgen wir dafür, dass die Hilfen möglichst schnell bei den Betroffenen ankommen.
Der Neuaufbau insgesamt wird allerdings viele Jahre dauern. Hier gilt es, durchdacht zu handeln und nachhaltige Lösungen umzusetzen. Was wir heute bauen, muss für Jahre oder gar Jahrzehnte tragfähig sein. Finanziell sorgen wir mit dem Sondervermögen langfristig für Verlässlichkeit, weil die Gelder so nicht mit jedem neuen Haushalt erneut zur Verfügung gestellt werden müssen.“
Carl-Bernhard von Heusinger, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt:
„Das Wiederaufbauerleichterungsgesetz regelt viele Dinge im Detail, damit ein schneller Neuaufbau möglich wird. Das ist vor allem für den Neuaufbau von Infrastruktur wie Verkehrswege, Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung entscheidend. Aber auch den Wiederaufbau von denkmalgeschützten Gebäuden erleichtern wir. Zusätzlich stärken wir kommunale ehrenamtlich Verantwortliche. Sie können – auch rückwirkend – für ihren außergewöhnlichen Einsatz eine Aufwandsentschädigung erhalten.“
Beide Gesetze wurden heute im Plenum des Landtags debattiert und werden morgen ohne weitere Aussprache in einem verkürzten Verfahren beschlossen.
Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion vom 22.09.2021