Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesjustizminister Marco Buschmann haben den Vorschlag gemacht das sogenannte „Containern“ straffrei zu machen. Damit in Zukunft Strafermittlungsverfahren wegen des „Containerns“ eingestellt werden, sollen danach die Länder ihre gemeinsamen „Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren“ (RiStBV) anpassen. Heute hat der Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags den Vorschlag debattiert. Dazu erklärt Carl-Bernhard von Heusinger:
„Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung gegen Lebensmittelverschwendung zu kämpfen. Der Vorschlag der Bundesregierung, Verfahren wegen des sogenannten „Containerns“ regelmäßig einstellen zu lassen, geht zwar in die richtige Richtung, weil er zum Ziel hat, die Lebensmittelverschwendung in Deutschland einzudämmen. Dies kann jedoch allenfalls ein Zwischenschritt sein. Klar ist: Lebensmittel zu retten, darf keine Straftat sein. Jedoch ist das Problem der Lebensmittelverschwendung komplexer.
Uns geht es deshalb nicht nur um eine Anpassung des Strafrechts. Wir müssen über Haftungsregelungen bei der Abgabe von Lebensmitteln, über das Mindeshaltbarkeitsdatum, über Standards im Lebensmittelhandel und Verbraucher:inneninformation sprechen und neue Regelungen umsetzen.“
Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz vom 19.01.2023