Zu den heutigen Ausführungen der Landtagsfraktionen von CDU und Freien Wählern zu ihrer Ausschlussforderung des stellvertretenden Mitglieds der GRÜNEN Fraktion im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe des Landtags Rheinland-Pfalz äußert sich der GRÜNE Obmann im Untersuchungsausschuss, Carl-Bernhard von Heusinger:
„Nach der Pressekonferenz der Oppositionsfraktionen liegen keine neuen Erkenntnisse vor. In der Plenarsitzung vom 30. März 2022 hatte Dr. Bernhard Braun lediglich bereits bekannte Tatsachen ausgeführt.
Der Untersuchungsausschuss wird sich ordnungsgemäß mit dem Antrag der Fraktionen von CDU und Freien Wählern befassen. Dem zugrunde liegt dabei das Untersuchungsausschuss-Gesetz. Das betroffene Mitglied hat entsprechend einen Anspruch auf rechtliches Gehör. Da – wie bereits seit langem feststeht – Dr. Bernhard Braun nicht an der Ausschusssitzung am kommenden Freitag teilnehmen kann, wird dies erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können.“
Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion vom 06.04.2022