Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Dazu erklärt Carl-Bernhard von Heusinger, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Mit dem heutigen Urteil bestätigt das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die AfD zu Recht vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt wird. Dies ist ein guter Tag für unsere wehrhafte Demokratie. Zugleich wird deutlich, dass der Verfassungsschutz gründlich gearbeitet hat und unser Rechtsstaat funktioniert.
Mit dem Urteil steht fest, dass der Verfassungsschutz auch in Zukunft nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der AfD einsetzen darf. Diese müssen nun konsequent genutzt und eine rechtssichere Materialsammlung für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren angelegt werden.“