Großbrände bei unseren Industrien oder zuletzt die Flutkatastrophe haben gezeigt, dass Brand- und Katastrophenschutz gut aufgestellt und das Personal für Einsätze modern ausgerüstet sein muss. MdL Carl-Bernhard von Heusinger hat dazu beim zuständigen Innenministerium nachgefragt, welche Maßnahmen das Land für den Brand- und Katastrophenschutz aktuell umsetzt.
Die Antwort auf die kleine Anfrage ergibt, dass das Land in den Jahren 2011 bis 2021 die Gemeindefeuerwehren mit 45,4 Mio. Euro für den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen, mit 78,8 Mio. Euro für die Beschaffung von großen Feuerwehreinsatzfahrzeugen und mit rund 22,5 Mio. Euro für die Beschaffung von kleinen Feuerwehreinsatzfahrzeugen, Geräten und Ausstattung (sogenannte Pauschalförderung durch die Landkreise) gefördert hat. Für die beiden Förderrunden des Jahres 2021 beträgt das Budget für Feuerwehrfahrzeuge, Geräte und Ausstattung sowie Feuerwehrhäuser und Feuerwachen 14,9 Mio. Euro. Hinzu kommen im Jahr 2021 bis zu 500 000 Euro an Fördermitteln für interessierte kommunale Aufgabenträger aus dem Sonderförderprogramm des Landes zum Erwerb von Rollcontainern für Unwetter- und Starkregenereignisse. Ende 2022 wird das Sonderförderprogramm auslaufen. Zurzeit wird die zweite Förderrunde für die Feuerwehren im Brand- und Katastrophenschutz durchgeführt.
Hintergrund: Die Kommunen nehmen den Brand- und Katastrophenschutz als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung wahr. Die Landesregierung betrachtet die Förderung des Feuerwehrwesens als eine Daueraufgabe. Diese Förderung nimmt eine Sonderstellung ein, weil das spezifische Investitionsgeschehen ausschließlich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Land ausgerichtet ist.