Mit der Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes ermöglicht das Land Rheinland-Pfalz den Einsatz der elektronischen Fußfessel als Mittel zur Prävention von sexualisierter und häuslicher Gewalt. Damit kommt eine GRÜNE Forderung für einen besseren Schutz von Frauen zur Umsetzung, erklärt Carl-Bernhard von Heusinger:
„Wir stärken die Arbeit der Polizei und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Dafür bringen wir die elektronische Fußfessel zukünftig auch zur vorbeugenden Bekämpfung sexualisierter und häuslicher Gewalt zur Anwendung. Bislang war dies nur im direkten Anschluss an eine Haftstrafe möglich. Das neue Polizeigesetz ermöglicht nun den Einsatz der elektronischen Fußfessel auch ohne Zustimmung der betroffenen Person. Diese Maßnahme kann der Polizei helfen, das Einhalten von Annäherungs- und Kontaktverboten strenger zu überwachen.
Uns ist klar, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff darstellt. Die Belange der potentiellen Opfer müssen deshalb mit den Grundrechten der potentiellen Täter sorgfältig abgewogen werden, und die Maßnahme bedarf der Anordnung durch einen Richter. Allerdings sind wir auch der Meinung, dass wir die Opfer mit ihren begründeten Ängsten und Sorgen nicht alleine lassen dürfen. Kontakt- und Annäherungsverbote sind erst dann wirklich wirksam, wenn sie auch kontrolliert werden. Immer wieder werden aber bisher selbst dann Frauen Opfer von Gewalt, wenn sie bereits auch staatliche Stellen um Hilfe gebeten haben. Daher müssen wir alles dafür tun, sie und möglicherweise auch ihre Kinder vor Gewalt zu schützen.“