Die Befragung von leitenden Angestellten des SWR hat ergeben, dass gegenüber dem SWR am Tag der Flutkatastrophe nicht vom Verlautbarungsrecht Gebrauch gemacht wurde. Damit wäre der SWR verpflichtet worden, unverzüglich und unverändert eine amtliche Warnung vor dem Hochwasser über seine Kanäle auszuspielen. Dazu erklärt Carl-Bernhard von Heusinger, Obmann der GRÜNEN Fraktion:
„Die heutige Anhörung des SWR wirft ein völlig neues Licht auf die Berichterstattung rund um die Flutkatastrophe sowie ausgebliebene Warnungen an die Bevölkerung. Der SWR hat klargestellt, dass gegenüber dem Sender im Rahmen der Flutkatastrophe zu keinem Zeitpunkt das Verlautbarungsrecht in Anspruch genommen wurde. Damit wäre der Sender zum unmittelbaren Ausspielen einer redaktionell unveränderten Warnmeldung verpflichtet worden. Das Umweltministerium des Landes ist von der Nutzung des Verlautbarungsrechts rechtlich sowie technisch ausgeschlossen.
Darüber hinaus erklärte der Zeuge Dr. Joachim Görgen, dass die Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 14. Juli 2021 keinerlei Relevanz für die Einschätzung der Hochwassergefahr seitens des SWR hatte. Es wurde bestätigt, dass die Pressemitteilung nicht Teil der Warnkette war. Er selbst habe von dieser Pressemitteilung erst im Vorfeld der heutigen Anhörung im Untersuchungsausschuss erfahren. Maßgeblich seien die amtlichen Meldungen sowie die Einschätzungen der Meteorologen gewesen.“
Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion vom 18.03.2022