Verdreifachung des Waffenbesitzes bei Rechtsextremen – Waffenrecht muss verschärft werden

Zwei Kleine Anfragen der GRÜNEN Landtagsfraktion zeigen eine Verdreifachung des Waffenbesitzes bei Rechtsextremen in Rheinland-Pfalz zwischen 2018 und 2022, von 109 auf 337 angemeldete Waffen. Die Zahl der Rechtsextremen mit waffenrechtlicher Erlaubnis hat sich in derselben Zeit mehr als verdoppelt. Dazu Carl-Bernhard von Heusinger, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Die Zunahme beim Waffenbesitz zeigt eine sehr bedenkliche Entwicklung auf, auf die wir schon seit Jahren hinweisen. Offensichtlich bewaffnen sich Rechtsextreme gezielt und machen sich dabei die zu lasche Gesetzgebung des Bundes zunutze. Wir müssen der Bewaffnung von Rechtsextremen dringend einen Riegel vorschieben, denn das erklärte Ziel von Extremistinnen und Extremisten ist nicht weniger als die Abschaffung der Demokratie.

Es ist noch immer viel zu einfach für Rechtsextreme, legal an Waffen zu gelangen. Das Waffenrecht muss dringend verschärft werden, damit wir Rechtsextreme effektiv entwaffnen können. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung darf der Verfassungsschutz den Waffenbehörden beispielsweise keine über fünf Jahre alten Erkenntnisse über Extremistinnen und Extremisten mitteilen. Wichtige Erkenntnisse, die auf eine Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts hinweisen können, fallen dadurch durchs Raster. Das muss sich dringend ändern.

Erhebliche Bedenken im Hinblick auf die für den Waffenbesitz erforderliche Zuverlässigkeit muss es insbesondere bei Personen geben, die im Netz zu Gewalt aufstacheln und mit dieser drohen. Hier bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen Kontrollbehörden, Polizei und Verfassungsschutz, um einen Widerruf der Waffenerlaubnis und den Einzug der Waffe zu prüfen.

Rechtsextreme sollen außerdem nicht mehr auf Schießständen üben dürfen. Wer legal keine Waffe besitzen darf wegen Unzuverlässigkeit, hat auf dem Schießstand nichts verloren. Hier muss das Schlupfloch im Waffenrecht dringend geschlossen werden.“

Unter folgendem Link finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten von Heusinger (2022): 4511-18.pdf (rlp.de)

Unter diesem Link finden Sie die Vergleichszahlen von 2018, in der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Schellhammer: Layout 1 (rlp.de)

Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion vom 02.11.2022