Die Bundesregierung möchte zivilgesellschaftliche Projekte im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention durch ein Demokratiefördergesetz langfristig unterstützen. Diese Projekte werden vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen stärker nachgefragt. Dies zeigt die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des demokratiepolitischen Sprechers der GRÜNEN Landtagsfraktion, Carl-Bernhard von Heusinger.
Dazu erklärt Carl-Bernhard von Heusinger:
„Ob menschenverachtende Deportationspläne, rechtsextreme Vernetzungszentren in Mainz und Koblenz oder Hass im Netz: Unsere Demokratie steht derzeit unter Druck von rechts. Um dieser menschenverachtenden Ideologie etwas entgegenzusetzen, brauchen wir eine starke Zivilgesellschaft. Deshalb ist es gut, dass die Ampel-Koalition in Berlin sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt hat, ein bundesweites Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen. Durch dieses Gesetz können sich Initiativen und Vereine aus den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung endlich auf eine dauerhafte Förderung verlassen. Dadurch wird der Aufbau nachhaltiger Strukturen und vor allem die Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal deutlich erleichtert.
Dass insbesondere die Nachfrage nach Beratungsangeboten für Betroffene rechter Gewalt in den letzten Jahren stetig ansteigt, zeigen aktuelle Zahlen der Landesregierung. So registrierte die Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt m*power im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2021 doppelt so viele Beratungen. Und auch bei der Beratungsstelle für Hass im Netz SoliNet stieg der Bedarf deutlich an. Das Demokratiefördergesetz kann dazu beitragen, diese Angebote mit einer langfristigen Perspektive zu versehen. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass die Bundesregierung das Demokratiefördergesetz nun schnell auf den Weg bringt.“